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Das Internet4jurists Weblog 2010
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2010-03-04 Der neue Stufenbau der Rechtsordnung
Still und heimlich wird in manchen Bereichen die Demokratie außer Kraft gesetzt. Die Rede ist von den weltweiten Bemühungen, das Urheberrecht unter den schwierigen Bedingungen der digitalen Welt durchzusetzen. Dabei soll jedes Mittel recht sein. Um von vorneherein auszuschließen, dass demokratisch gewählte Regierungen querschießen, werden die Bedingungen zunächst in geheimen internationalen Verhandlungen in Vertragsform gegossen (ACTA - Antipiraterie-Abkommen). Über die EU wird das dann den Mitgliedstaaten zur Umsetzung vorgeschrieben. Bewegungsspielraum der nationalen Parlamente: Gleich Null. Jetzt hat der EU-Rat die Kommission zur härteren Durchsetzung von Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums auffordert. Im Gespräch sind die sogenannte "abgestufte Erwiderung", Netzsperren und eine Haftung der Zugangsprovider. Das läuft letztendlich auf eine Filterung und Zensur des gesamten Internetverkehrs hinaus. Es bleibt zu hoffen, dass das europäische Parlament hier einen Riegel vorschiebt. Während nämlich Kommission und Rat offenbar sehr empfänglich für Lobbying sind, dürfte dies beim Parlament schon aufgrund der schieren Größe schwieriger sein. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass dort noch die echten Volksvertreter sitzen. Der Wahnsinn bei all diesen Bestrebungen ist aber, dass wir auf eine völlig neue Rechtsordnung zusteuern. Das Oberste in diesem neuen Stufenbau ist das geistige Eigentum. Dann kommt lange nichts, dann die Grund- und Freiheitsrechte und die Verfassungsnormen und dann die einfachen Gesetze. Der Schutz des Götzen Urheberrecht, verkörpert vor allem durch die milliardenschweren Medienkonzerne (die eigentlichen Urheber sind nur vorgeschoben), rechtfertigt alles. Es würde niemandem im Traum einfallen, den gesamten Postverkehr überwachen zu lassen mit der Begründung, dass kinderpornographische Bilder transportiert werden könnten. Aber der Schutz des Urheberrechtes soll die Bespitzelung aller Staatsbürger (genannt Vorratsdatenspeicherung) rechtfertigen und in Zukunft auch noch das Abkoppeln von der Infrastruktur Internet und die Zensur des gesamten Internetverkehrs. Das sind die neuen Wertigkeiten, die uns vermittelt werden sollen. Als nächste Stufe kommt dann das Abkappen vom Stromnetz um den Konsum von sogenannten "Raub"-Kopien zu verhindern....

2010-03-03 Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen
Gestern ist die lang erwartete Entscheidung des deutschen
Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung gefallen. Nachdem das
Gericht bereits im Provisorialverfahren die Verwendung der Daten eingeschränkt
hatte, hat es nun die deutsche Regelung zur Gänze aufgehoben und die Löschung
der Daten angeordnet. Das Urteil hat zwar keinen unmittelbaren Einfluss auf den
österreichischen Gesetzwerdungsprozess, der gerade im Gang ist, es wird aber
natürlich bei den weiteren Verhandlungen berücksichtigt werden. Ich teile aber
den weit verbreiteten Optimismus nicht. Es sind vor allem zwei Dinge, die mich
stören:
Erstens: Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung trotz
aller Gegenargumente grundsätzlich als zulässig angesehen, obwohl von
Terrorismus weit und breit nichts zu sehen ist.
Zweitens: Bei der Bekanntgabe der Inhaber von IP-Adressen sieht das
Bundesverfassungsgericht keine Notwendigkeit für einen Richtervorbehalt, obwohl
es auch der Ansicht ist, dass diese Bekanntgabe Inhaltsbezug hat (worauf ich
schon immer hingewiesen habe, wenn man in Österreich mit dem
"Stammdaten"-Argument gekommen ist). Letzteres deutet im Zusammenhang mit der
Entscheidung des OGH zur urheberrechtlichen Auskunftspflicht vom Juli 2009
darauf hin, dass der Weg in Österreich frei sein könnte für die zivilrechtliche
Auskunftspflicht bei Urheberrechtsverletzungen. Hier bleibt abzuwarten,
inwieweit sich Bures gegen Innen- und Justizministerium durchsetzen kann. Das
eigentlich Positive an der Entscheidung sehe ich darin, dass damit die
Strömungen in der EU gestärkt werden, die Vorratsdatenspeicherung überhaupt zu
überdenken. Ich hoffe daher, dass sich die österreichische Verzögerungstaktik so
lange aufrechterhalten lässt, bis sich auf EU-Ebene etwas ändert.
- ORF-Artikel vom 3.3.2010
- Heise-Artikel vom 2.3.2010
- Die Problematik der gespeicherten Daten (9/2007)
- Offenlegung des Internets? (1/2006)

