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Das Internet4jurists Weblog 2013

Gedanken zum Themenkreis Internet und Recht

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2013-01-30   Aus für Internet am Arbeitsplatz?

Der OGH hat entschieden, dass der Arbeitgeber für das Verhalten der Mitarbeiter im Internet haftet. Das lässt auf den ersten Blick Schlimmes befürchten. Wenn nun ein Mitarbeiter über eine Tauschbörse Musik verteilt, haftet dann der Arbeitgeber für alle daraus resultierenden urheberrechtlichen Ansprüche? Oder wenn sich gar jemand an Kinderpornographie vergnügt, muss dann der Chef ins Gefängnis? Keineswegs. Wie so oft handelt es sich bei dem Leitsatz um eine unzulässige Verallgemeinerung. Der Anlassfall war ein ausgerissener Sonderfall. Ein Mitarbeiter einer Tageszeitung versuchte in das Netzwerk der Konkurrenz einzubrechen. Die Konkurrentin klagte die Tageszeitung auf Unterlassung, Eine andere Möglichkeit hatte sie auch nicht, da ihr nur die IP-Adresse des Computers des Zeitungsverlages bekannt war. Sie musste sich auch nicht um die Identität des Täters kümmern, da der Arbeitgeber in solchen Fällen ohnedies für seine Mitarbeiter haftet. Aber eben nicht in allen Fällen!

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2013-01-15   No na net

Nach einer Umfrage der Wirtschaftskammer sind zwei Drittel der Konsumenten gegen eine Festplattenabgabe. Das Erstaunliche an dem Ergebnis ist eigentlich nur, dass offenbar ein Drittel dafür ist, was nicht zu erwarten war, wenn man nur die Konsumenten befragt. Letztlich ist diese Aktion ein treffender Beweis dafür, dass direkte Demokratie nicht funktioniert. Was eine Demokratie braucht, sind kluge Politiker, die im Sinne des übergeordneten Ganzen praktikable Lösungen für alle suchen und nicht Befriedigung von verschiedenen Partikularinteressen, die sich gegenseitig widersprechen. Man kann es nicht immer allen Recht machen. Und manchmal muss man in einer Demokratie Zugeständnisse machen, Kompromisse schließen.

Das Urheberrecht ist so ein Gebiet, in dem dringend ein neuer Ausgleich zwischen den Interessen der verschiedenen Gruppen gefunden werden muss. Nur ein kleiner Teil dieses Schlachtfeldes betrifft die Leerkassettenvergütung, die es schon seit den 80er Jahren gibt. Später wurde sie auf die beschreibbaren CDs und DVDs ausgedehnt. Nun ist die technische Entwicklung weiter fortgeschritten. Cassetten sind völlig, Rohlinge weitgehend verschwunden und wurden durch Speicherkarten und Festplatten ersetzt. Die Einnahmen aus den Vergütungen sind versiegt, weil Speicherkarten und Festplatten von der Vergütungspflicht nicht erfasst sind. Wenn der Gesetzgeber bereits in den 80er Jahren technologiefrei formuliert hätte und eine Speichervergütung (ohne Bezug auf ein spezielles Medium) geschaffen hätte, gäbe es jetzt keine Diskussion. Hat er aber nicht und deswegen fährt sich die Diskussion um eine Anpassung des Urheberrechtes an die digitale Welt an der Frage der Adaptierung einer Abgabe aus den 80er Jahren fest. Und alle tun so, als gäbe es nur dieses eine Problem.

Ich glaube nicht, dass es in dieser Situation förderlich ist, wenn eine Gruppe von Urhebervertretern demonstrieren geht. Das kann angesichts der Übermacht der Konsumenten nur politisch schief gehen. Da wäre es noch allemal besser sich auf den politischen Basar zu begeben und zu handeln: Gibst Du mir das, geb' ich Dir jenes. So wie es halt schon immer üblich war.

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2013-01-03   Raus aus dem Internet!

Der Neidkomplex treibt seltsame Blüten: Irische Zeitungsverleger wollen Lizenzgebühren für die Verlinkung ihre Inhalte. Mir scheint, da hat jemand das World Wide Web noch nicht verstanden. Dieses basiert darauf, dass Millionen von Anbietern Inhalte für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen und diese von anderen verlinkt werden. Jeder Websitebetreiber tut sein Bestes, dass seine Inhalte insbesondere von den Suchmaschinen wahrgenommen werden. Es gibt eine eigene Berufsgruppe, die sich darauf spezialisiert hat, eine möglichst optimale Listung in den Suchmaschinen zu erreichen (SEO). Die Suchmaschinen leisten eine unschätzbare Arbeit, dass eine Website auch im Internet-Heuhaufen gefunden wird, und das sogar gänzlich kostenlos. Und jetzt kommt so ein technischer Super-DAU und meint Geld dafür verlangen zu können, dass Google seine Inhalte weiterempfehlen darf? Wenn ich Google wäre, würde ich diese Firmen sang- und klanglos aus dem Suchindex löschen. Die würden schön schauen, wie wenig User sich dann noch auf ihre Seiten verirren!

Die Unternehmen könnten natürlich auch ganz einfach von sich aus die Indizierung durch die Suchmaschinen mittels eines simplen Eintrages in die Datei robots.txt verhindern. Genau das wollen diese Unternehmen aber natürlich nicht. Sie wollen, dass die Suchmaschinen ihre Arbeit weiter kostenlos machen, nur die eigene Leistung soll bezahlt werden. Rosinen picken halt!

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2013-12-22   Red Tube Pornoabmahnungen

Was ich schon längst schreiben wollte zu diesem Thema, weil ich mich so über diese Methoden ärgere, wozu ich aber nie gekommen bin, hat jetzt der Webstandard für mich zusammengefasst. Und was ich nicht öffentlich sagen wollte, weil ich mich keiner Unterlassungsklage aussetzen wollte, hat jetzt ein deutscher Rechtsgelehrter mit deutlicher Offenheit dargetan. Ich habe das schon von Anfang an als gewerbsmäßige Erpressung angesehen und habe mich gewundert, dass die Staatsanwaltschaft nicht aktiv wird. Ulf Buermeyer hat es bei Heise Online ausführlich begründet. Vielleicht erwacht jetzt endlich jemand aus dem Dornröschenschlaf.

Die Bedeutung dieses Falles geht natürlich weit über die Pornofälle hinaus. Denn wenn man immer, wenn man im Internet irgendetwas anschaut, befürchten muss, von einem deutschen Anwalt abgemahnt zu werden, der behauptet, der Websitebetreiber habe gegen das Urheberrecht irgendeines Mandanten verstoßen, dann ist Schluss mit dem ganzen World Wide Web. Schließlich hat der juristisch unkundige Abgemahnte nur die Möglichkeit die verlangten EUR 250,-- zu zahlen oder einen Anwalt zu konsultieren und diesem EUR 500,-- als Kostenvorschuss auf den Tisch zu legen, die er wahrscheinlich nie wieder sieht. Auch diesen Zahlungsdruck darf man bei der strafrechtlichen Beurteilung des Vorgehens nicht außer Acht lassen, unabhängig von der Peinlichkeit einer solchen Streitigkeit.

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