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Entscheidungen zu allen Themen der Website

Zusammenfassungen: Österreich - Deutschland - International - Alle
Übersichtsliste: Österreich - Deutschland - International - Alle

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günstig.de
LG Frankenthal, Urteil vom 29.09.2005, 2 HK O 55/05

» MarkenG § 4, § 5, § 14, § 15
» UWG § 4
Die Inhaberin der Domain guenstig.de und der Wort-/Bildmarke "Guenstig.de" klagte gegen den Inhaber der Domain günstig.de. Das Gericht wies die Klage ab. Es fehle der Marke an Unterscheidungskraft und verneinte die Registrierbarkeit als Wortmarke, auch Verkehrsgeltung liege nicht vor.

melle.de
LG Osnabrück, Urteil vom 23.09.2005, 12 O 3937/04

» BGB § 12
Städte und Gemeinden haben nicht immer und automatisch einen Anspruch auf Nutzung der aus ihrem Stadt-/Gemeindenamen gebildeten Domain. Sofern dem bisherigen Inhaber der Domain ebenfalls ein Namensrecht nach § 12 BGB an der Bezeichnung zusteht, gilt das Prioritätsprinzip, das nur durchbrochen werden kann, wenn die Gemeinde mit einem wichtigen überörtlichen Ereignis oder einem bekannten geografischen Punkt in Verbindung gebracht wird, so dass ihr aus diesem Grund überragende Verkehrsbedeutung zukommt.

Glücksspielwerbung in Web-Katalog
OLG Hamburg, Urteil vom 20.09.2005, 3 U 49/05

» UWG § 4
» StGB § 284
» TDG § 11
Auf einer Unterseite des Webkataloges der Beklagten fand sich Werbung für ausländische Glücksspiele ohne Konzession für Deutschland. Eine konzessionierte Spielbank-Betreiberin klagte.
Das Erstgerichtgericht gab dem Unterlassungsbegehren Folge. Das OLG bestätigt diese Entscheidung. § 11 Satz 1 TDG steht einem Unterlassungsanspruch nicht entgegen, da beim Webkatalog keine fremden Informationen für einen Nutzer gespeichert werden, sondern nur der Kontakt zu dem Angebot über einen Link vermittelt wird. Darüber hinaus betrifft § 11 Satz 1 TDG nicht den Unterlassungsanspruch. Die Besonderheiten, die hinsichtlich der Prüfungspflichten für Suchmaschinenbetreiber gelten, können auf einen Betreiber eines Webkataloges nicht übertragen werden. Wer eine Plattform eröffnet, in der sich in Form eines Webkataloges jeder Interessent eintragen kann, hat eine Prüfungspflicht hinsichtlich der unter den dortigen Einträgen angebotenen Leistungen.

Betroffener im Sinne des Datenschutzrechtes
LG München II, Urteil vom 20.09.2005, 2 S 3548/05

» BDSG § 3
Die Tatsache, dass jemand Mandant einer Kanzlei ist, über die Daten gesammelt werden, macht diese Person alleine noch nicht zum "Betroffenen" im Sinne des § 3 BDSG.

Personal Video Recorder
OLG Köln, Urteil vom 09.09.2005, 6 U 90/05

» UrhG § 19a, § 87
Ein Angebot an Internetnutzer, aus in Deutschland ausgestrahlten Fernsehprogrammen Sendungen auszuwählen und zeitversetzt auf dem eigenen Personal Computer ansehen zu können, nachdem der Anbieter eine von ihm digitalisierte Fassung der Sendung auf einem dem jeweiligen Nutzer zugewiesenen Speicherplatz seines Servers vorgehalten hat, erfüllt den Tatbestand des § 19 a UrhG und greift in das Vervielfältigungsrecht des betroffenen Fernsehsenders nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 UrhG ein. Dies gilt aber nur für die entgeltliche Tätigkeit. Wird dem Internetznutzer der Programmabruf unentgeltlich gewährt, greift der Privilegierungstatbestand des § 53 Abs. 1 S. 2 UrhG, sodass insoweit sowohl die "Widerrechtlichkeit" nach § 97 Abs. 1 UrhG als auch die Unzulässigkeit des Inverkehrbringens i. S. des § 53 Abs. 1 UrhG entfallen.

Blind Text "Cartier" bei eBay-Auktion
OLG Frankfurt, Urteil vom 08.09.2005, 6 U 252/04

» MarkenG § 14
Die Beklagte beschrieb ihr Schmuckangebot mit weißer Schrift auf weißem Grund unter anderem mit der Marke der Klägerin "Cartier", sodass es unter diesem Stichwort auch aufgefunden werden konnte.
Das Erstgericht gab der Unterlassungsklage statt. Das OLG bestätigte. Wird der Internet-Nutzer bei der Suche nach eBay-Angeboten durch die Eingabe des Suchbegriffs "Cartier" zu Schmuckangeboten geführt, aus deren Gestaltung er keine Aufklärung dahingehend entnehmen kann, dass der Begriff "Cartier" nicht als Herkunftshinweis dienen soll, liegt eine markenmäßige Benutzung der Kennzeichnung "Cartier" vor. Es wurde die Revision zugelassen, weil die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Meta-Tag ähnliche Verwendung einer Marke eine Markenverletzung sein kann, grundsätzliche Bedeutung hat.

Glücksspielwerbung in Web-Katalog
OLG Hamburg, Urteil vom 08.09.2005, 3 U 49/05

» UWG § 4
» StGB § 284
» TDG § 11
Auf einer Unterseite des Webkataloges der Beklagten fand sich Werbung für ausländische Glücksspiele ohne Konzession für Deutschland. Eine konzessionierte Spielbank-Betreiberin klagte.
Das Erstgerichtgericht gab dem Unterlassungsbegehren Folge. Das OLG bestätigt diese Entscheidung. § 11 Satz 1 TDG steht einem Unterlassungsanspruch nicht entgegen, da beim Webkatalog keine fremden Informationen für einen Nutzer gespeichert werden, sondern nur der Kontakt zu dem Angebot über einen Link vermittelt wird. Darüber hinaus betrifft § 11 Satz 1 TDG nicht den Unterlassungsanspruch. Die Besonderheiten, die hinsichtlich der Prüfungspflichten für Suchmaschinenbetreiber gelten, können auf einen Betreiber eines Webkataloges nicht übertragen werden. Wer eine Plattform eröffnet, in der sich in Form eines Webkataloges jeder Interessent eintragen kann, hat eine Prüfungspflicht hinsichtlich der unter den dortigen Einträgen angebotenen Leistungen.

Rechtsanwaltskosten für Abmahnung
LG Hamburg, Urteil vom 06.09.2005, 312 O 321/05

» UWG § 3
» BGB § 823
» BGB § 670
Es stellt eine im Wettbewerb nach § 3 UWG bzw. sonst unerlaubte Handlung nach § 823 BGB dar, wenn im Rahmen der Plattform "eBay" ein Chipkarten-Lese- bzw. -schreibgerät in der eBay-Kategorie "Sat-Receiver" und "Pay-TV" eingestellt wird, wenn damit den Kunden zu verstehen gegeben wird und der Eindruck erweckt wird, das Gerät diene zur Umgehung der Zugangsbeschränkung beim Pay-TV. Gegenüber der Geltendmachung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung kann nicht eingewandt werden, die Abmahnung hätte durch die Rechtsabteilung des betroffenen Pay-TV-Unternehmens geltend gemacht werden müssen, da es wegen der damit verbundenen organisatorischen und finanziellen Mehrbelastungen keine Verpflichtung für das Unternehmen gibt, seine Rechtsabteilung so auszustatten, dass die Verfolgung derartiger Ansprüche mit eigenen Mitarbeitern möglich ist. Die Rechtsanwaltskosten stellen erforderliche Aufwendungen im Sinne des § 670 BGB dar und sind daher vom Beklagten zu ersetzen. Der zugrundegelegte Gegenstandswert von EUR 10.000,-- ist angemessen.

schlüsselbänder.de
OLG Köln, Urteil vom 02.09.2005, 6 U 39/05

» UWG § 3, § 4
Wer nach dem 01.03.2004 von der neu eröffneten Möglichkeit, Internetdomains mit Umlauten registrieren zu lassen, in der Weise Gebrauch gemacht hat, dass er sich weitere Schreibweisen eines Gattungsbegriffs gesichert hat, behindert dadurch allein nicht wettbewerbswidrig einen Mitbewerber, der denselben Gattungsbegriff ohne Umlautschreibweise als Domain nutzt.

Keine Markenverletzung durch Adwords "Plakat24"
OLG Dresden, Urteil vom 30.08.2005, 14 U 498/05

» MarkenG § 24
Bei der Verwendung von "Plakat 24-Stunden-Lieferung" als Google AdWord liegt keine Verletzung der Wort- / Bildmarke "Plakat 24" vor. Die Wortbestandteile "Plakat" und "24" der Marke besitzen nur eine äußerst geringe Kennzeichnungskraft

Motezuma
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2005, 20 U 123/05

» UrhG § 71
Das lange verschollen geglaubte Opernwerk Vivaldis über den aztekischen Gottkönig wurde nach Entdeckung der Handschrift im Archiv der Antragstellerin von dieser veröffentlicht und von der Singakademie Berlin e.V. ohne Zustimmung der ASt. aufgeführt. Das Erstgericht untersagte dies.
Das OLG wies den Antrag auf EV zurück. Werke können auch durch die Verbreitung handschriftlicher Vervielfältigungsstücke erscheinen. In Italien konnte in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts Opernmusik dadurch erscheinen, dass auf Bestellung von Interessenten durch Kopisten Abschriften des beim Aufführungstheater befindlichen so genannten Originale gefertigt wurden. Wer als Herausgeber eines nachgelassenen Werkes nach § 71 dUrhG Leistungsschutz in Anspruch nimmt, muss beweisen, dass das Werk zuvor nicht erschienen war. Der Umstand, dass ein Werk über längere Zeit als verschollen gegolten hat, begründet nicht die Vermutung, dass es nicht zuvor erschienen war.

Keine Haftung für Affiliate-Partner
LG Hamburg, Urteil vom 03.08.2005, 325 O 296/05

» MarkenG § 14
Benutzt ein Affiliate die Werbe-Materialien des Merchants für eine Domain, mit der er sich am Partnerprogramm des Merchants nicht direkt angemeldet hat, haftet der Merchant nicht für Rechtsverletzungen, die der Affiliate begeht. Sobald der Merchant Kenntnis von den Rechtsverletzungen erlangt, die der Affiliate begeht, ist er verpflicht, alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Markenverletzungen zu verhindern. Bei einem Partnerprogramm, an dem 15.000 Affiliate teilnehmen, müsste hierfür eine eigene Kontrolle eingerichtet werden. Die Beweislast, ob eine solche Kontrolle für den Merchant wirtschaftlich zumutbar ist und somit von diesem auch durchgeführt werden muss, obliegt dem klagenden Rechteinhaber.

Anforderungsprofil einer Individualsoftware
OLG Köln, Urteil vom 29.07.2005, 19 U 4/05

» BGB § 631
Bei Lieferung einer Individualsoftware liegt ein Werkvertrag immer dann vor, wenn die Computersoftware für einen speziellen Verwendungs- und Aufgabenzweck eines konkreten Anwenders erstellt und diesem auf Dauer überlassen wird. Für den Inhalt von Abreden, die die vereinbarte und/oder gewöhnliche Beschaffenheit der Software näher kennzeichnen bzw. eine zugesicherte Eigenschaft begründen könnten, ist die Bestellerin darlegungs- und beweispflichtig; insbesondere ist auch über den Zeitpunkt der Abnahme hinaus die Sollbeschaffenheit von dem Besteller zu beweisen. Grundsätzlich ist es Sache des Bestellers, für den Auftragnehmer das für die Programmierung der Software erforderliche Anforderungsprofil zu erstellen. Der Auftragnehmer muss daran aber in der Weise mitwirken, dass er von sich aus die innerbetrieblichen Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen ermittelt, für ihn erkennbare Unklarheiten aufklärt, bei der Formulierung der Bedürfnisse hilft und Organisationsvorschläge zur Problemlösung unterbreitet. Die Intensität der insoweit vom Auftragnehmer geschuldeten Beratung ist dabei geringer, sofern es sich bei dem Besteller um einen in EDV-Fragen erfahrenen Nutzer handelt, der seine Vorstellungen und Wünsche hinsichtlich der Software ausreichend artikulieren kann.

Entgelte für Verbindungen zu Mehrwertdiensten
BGH, Urteil vom 28.07.2005, III ZR 3/05

» BGB § 145, § 611,
» TKV § 15
Der Beklagte war Inhaber eines Telefonanschlusses. Das klagende Inkassobüro machte Kosten für Verbindungen zu Mehrwertdiensten aus abgetretener Forderung geltend. Die Unterinstanzen wiesen die Klage ab, der BGH bestätigte. Zwischen dem Inhaber eines Telefonanschlusses, von dem aus ein Mehrwertdienst angewählt wird, und dem Verbindungsnetz- sowie dem Plattformbetreiber kommt kein Vertrag über die Erbringung von Verbindungsleistungen zustande, wenn die Mitwirkung des Betreibers an der Herstellung der Verbindung nach außen nicht deutlich wird. Ein Entgeltanspruch wird in diesen Fällen auch nicht durch § 15 Abs. 1 Satz 1 TKV begründet.

Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung bei Onlinediensten
LG Berlin, Urteil vom 26.07.2005, 16 O 132/05

» UWG § 4, § 8
» TDG § 7
Auch im Online-Bereich gilt der Trennungsgrundsatz, d.h. das Prinzip der klaren Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung. Die Links zu redaktionellen Inhalten und die Links zu Werbeanzeigen müssen sich sowohl im Erscheinungsbild als auch in der Platzierung deutlich voneinander unterscheiden. Ein bloßer "Anzeigen"-Hinweis auf der 2. Seite, auf die der Nutzer nach Betätigung eines Links gelangt, reicht nicht aus, um dem Trennungsgrundsatz genüge zu tun.

Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung bei Onlinediensten
LG Berlin, Urteil vom 26.07.2005, 16 O 132/05

» UWG § 4, § 8
» TDG § 7
Auch im Online-Bereich gilt der Trennungsgrundsatz, d.h. das Prinzip der klaren Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung. Die Links zu redaktionellen Inhalten und die Links zu Werbeanzeigen müssen sich sowohl im Erscheinungsbild als auch in der Platzierung deutlich voneinander unterscheiden. Ein bloßer "Anzeigen"-Hinweis auf der 2. Seite, auf die der Nutzer nach Betätigung eines Links gelangt, reicht nicht aus, um dem Trennungsgrundsatz genüge zu tun.

Hit Bilanz
BGH, Urteil vom 21.07.2005, I ZR 290/02

» UrhG § 87b
Ein Verstoß gegen das ausschließliche Recht eines Datenbankherstellers, die Datenbank insgesamt oder in einem nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, kann auch gegeben sein, wenn Daten entnommen und auf andere Weise zusammengefaßt werden. Auf die Übernahme der Anordnung der Daten in der Datenbank des Herstellers kommt es für den Schutz nach § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG nicht an. Die andersartige Anordnung der entnommenen Daten durch den Verwender hat nicht zur Folge, daß diese ihre Eigenschaft als wesentlicher Teil der Datenbank verlieren.

Entlassungsgrund Internetsurfen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2005, AZR 581/04

Die Beklagte warf dem Kläger in der Begründung der Entlassung 18 Stunden Internetkonsum innerhalb von 3 Monaten vor, davon 5 Stunden auf Pornoseiten. Das Landesarbeitsgericht hatte die Entlassung abgelehnt, weil das Ausmaß des Verbotes der privaten Internetnutzung unklar gewesen sei.

Das BAG hob das Urteil zum Zwecke weiterer Erhebungen auf. Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen (ausschweifenden) Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Das gelte insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer auf Internetseiten mit pornographischem Inhalt zugreift
  • Entscheidung bei JurPC
  • Heise-Artikel vom 7.7.2005
  • LAG Rheinland-Pfalz, Urteil 7 Sa 1243/03:
    Sind Art und Ausmaß des Verbots der privater Internetnutzung am Arbeitsplatz unklar, kommt eine außerordentliche Kündigung auch dann nicht in Betracht, wenn Seiten mit pornographischen Inhalten abgerufen wurden.

Streaming Angebot
OLG Hamburg, Urteil vom 07.07.2005, 5 U 176/04

» UrhG § 19a
Das Recht, Tonaufnahmen im sog. Streaming-Verfahren via Internet entgeltpflichtig zu übermitteln und hörbar zu machen, obliegt grundsätzlich dem Tonträgerhersteller. Ein öffentliches Zugänglichmachen iSd. § 19a UrhG erfordert nicht, dass die Musikaufnahmen durch Herunterladen in den Besitz des Nutzers gelangen müssen. Vielmehr liegt auch im Falle des Streamings ein öffentliches Zugänglichmachen vor.

Unternehmereigenschaft bei Verkäufen über eBay
LG Mainz, Urteil vom 06.07.2005, 3 O 184/04

» BGB § 14, § 355, § 312d
Eine gewerbliche Tätigkeit i.S.d. § 14 BGB ist eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbständige wirtschaftliche Tätigkeit, die nach außen in Erscheinung tritt. Dies kann auch eine nebenberufliche Tätigkeit sein, soweit sie dem unternehmerischen Bereich zugeordnet werden kann. Ein Indiz - unter mehreren - für eine planvolle Tätigkeit kann die Tatsache sein, dass der Betreffende mehr als 250 Verkäufe über eBay abgewickelt hat und durch die Teilnahme an dem eBay-Powerseller-Programm den Anschein eines Profi-Verkäufers erweckt hat. Auch die Tatsache, dass in den Verkaufsbedingungen eine Vertragsstrafe geregelt ist, spricht gegen einen privaten Verkauf.

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