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Haftung für Chat- und Diskussionsforen sowie Gästebücher

letzte Änderung 10.4.2008

Betreiber von Chat- und Diskussionsforen sowie Gästebüchern sind Diensteanbieter im Sinne des § 3 Z 2 E-Commerce-Gesetz. Sie haften unter bestimmten Umständen auch für Handlungen Dritter. Dabei kommen ihnen die Haftungsfreistellungen des § 16 ECG (Host-Provider) nur bedingt zugute. Siehe dazu im Kapitel Provider

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