Störerhaftung von eBay: Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13.6.2006, 6 U 114/05

BGB § 12, § 1004, TDG § 11

Ein Verkäufer bei eBay vertrieb indizierte DVD's mit jugendgefährdendem Material. Das Erstgericht hob die ursprünglich erlassene Unterlassungs-EV auf.

Das OLG bestätigt. Ob die Tatsache, dass eBay seinen Kunden die objektive Möglichkeit verschafft, in wettbewerbswidriger Weise Angebote im Internet zu verbreiten, überhaupt eine Störerhaftung auszulösen vermag, kann dahinstehen. Denn jedenfalls können nach der Rechtsprechung des BGH, die eine derartige Störerhaftung im Grundsatz noch anzunehmen scheint, Dritte, die ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten beteiligt sind, nur dann als Störer in Anspruch genommen werden, wenn ihnen eine Überprüfung etwaiger Wettbewerbsverstöße ihrer Kunden zuzumuten war und sie ihrer Prüfungspflicht nicht nachgekommen sind, was hier verneint wird. eBay obliegt nur die Pflicht, im Falle der Feststellung von Verstößen relevante Informationen zu entfernen oder den Zugang zu Angeboten, mit denen gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird, zu sperren (vgl. § 11 Satz 1 Ziffer 2 TDG), was sie gemacht hat.