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Werbe-E-Mail an Rechtsanwalt
LG f. ZRS Wien, Urteil vom 24.02.2006, 36 R 69/06y

» TKG § 107
Der beklagte Unternehmer schickte dem klagenden Rechtsanwalt E-Mail-Werbung für Klimatechnik und Alarmanlagen; dieser schickte eine Unterlassungsaufforderung und klagte die Kosten hiefür ein.

Das Erstgericht wies die Klage ab.

Das Berufungsgericht bestätigt. Der Kläger wurde durch die Mail in seiner Eigenschaft als Unternehmer angesprochen. Ein Rechtsanwalt ist bei Geschäften, die zum Betrieb seiner Kanzlei gehören, Unternehmer. Dazu zählen alle Geschäfte, die bei der Ermöglichung, Förderung oder Erhaltung des Unternehmens anfallen können sowie auch bloße Hilfsgeschäfte, die irgendwie dem Unternehmensinteresse dienen können.
  • LG-Entscheidung
  • Achtung: Rechtslage seit 1.3.2006 geändert! Die Ausnahme vom Werbeverbot bei Unternehmern ist weggefallen.

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