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Entscheidungen zum E-Commerce-Recht

Zusammenfassungen: Österreich - Deutschland - International - Alle
Übersichtsliste: Österreich - Deutschland - International - Alle

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Kein Ausschluss des Widerrufsrechtes bei elektronischen Bauteilen
OLG Dresden, Urteil vom 23.08.2001, 8 U 1535/01

» FernAbsG § 3
Elektronische Bauteile wie RAM-Bausteine, Motherboards und Speichermedien sind keine im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG aufgrund ihrer Beschaffenheit für eine Rücksendung nicht geeigneten Waren. Ein Ausschluss des Widerrufsrechtes nach dem Fernabsatzgesetz für diese Waren in den AGB für Verbraucher verstößt gegen §§ 5 Abs. 1, 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG und ist daher unzulässig.

Pflichtangaben beim Fernabsatz
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.04.2001, 6 W 37/01

» FernAbsG § 2
» UWG § 1
Die vom FernAbsG verlangte Information über Identität und Anschrift des Anbieters sowie das Bestehen eines Widerrufs- oder Rücktrittrechts kann ihre verbraucherschützende Funktion nur entfalten, wenn der Nutzer sie aufrufen muss, bevor er den Vertrag schließt; die Verletzung der Informationspflichten begründet einen Verstoß gegen § 1 UWG.

Vertrieb von Zeitschriftenabonnements im Internet
OLG München, Urteil vom 25.01.2001, 29 U 4113/00

» VerbrKrG § 8
Eine im Internet aufgerufene, auf dem Bildschirm des Verbrauchers sichtbar gemachte Homepage genügt den Anforderungen, die gemäß § 8 Abs. 1 VerbrKrG an einen "dauerhaften Datenträger" zu stellen sind.

Kosten der Hinsendung bei Widerruf
LG Karlsruhe, Urteil vom .., 10 O 794/05

Der beklagte Versandhändler erstattete bei Widerruf nicht die Kosten der Hinsendung der Ware, die Verbraucherzentrale NRW klagte.

Das LG gab der Klage statt. Verbraucher, die im Versandhandel Ware bestellen und ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Kosten für die Hinsendung nicht bezahlen. Eine Praxis wie die der Beklagten halte die Käufer davon ab, Verträge zu widerrufen. Das gelte insbesondere für Bestellungen mit geringem Warenwert, da hier ein Widerruf aufgrund der hohen Kosten für Hin- und Rücksendung nicht wirtschaftlich sei.

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